Wie werde ich Mitglied in der
Wohnbau-Genossenschaft?
Wer eine Genossenschaftswohnung beziehen möchte, muss Mitglied werden, d.h. einen Aufnahmeantrag stellen und mindestens einen Geschäftsanteil à 900 Euro erwerben. Dafür entfällt die Mietkaution. Das Genossenschaftsmitglied schließt keinen Mietvertrag im eigentlichen Sinne, sondern einen Dauernutzungsvertrag mit der Genossenschaft ab. Dieser Nutzungsvertrag gleicht inhaltlich aber im Wesentlichen einem Mietvertrag, da hier sämtliche Rechte und Pflichten des Nutzers in Bezug auf Benutzung der Wohnung, Reparaturen, Nebenkosten etc. festgelegt sind. Unter anderem wird im Nutzungsvertrag auch ein monatliches Nutzungsentgelt vereinbart, das einer Miete entspricht.
Möchten Sie, dass wir bereits jetzt einen Genossenschaftsanteil für Sie reservieren?
Gerne informiert Sie hierzu Herr Wolfgang Dölle,
Tel. (0641) 9777-230,
E-Mail: info@wbg-giessen.de
Hier finden Sie die Satzung der Genossenschaft Satzung_der_Genossenschaft.pdf
